06.11.2006, 16:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2006, 16:14 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ralf,
ich frage mich trotzdem, wie ein Prüfing. die neue Fahrzeughöhe ermittelt, um diese,
zusammen mit den Angaben aus dem Gutachten, in die Papiere eintragen zu können.
In meinen Papieren findet sich u.a. eine geänderte Fahrzeughöhe auf 1360mm und
das bei einer Tiefelegung mittels Eibach Federn ( vorne 40mm - hinten 30mm ).
Gruß Uwe
ich frage mich trotzdem, wie ein Prüfing. die neue Fahrzeughöhe ermittelt, um diese,
zusammen mit den Angaben aus dem Gutachten, in die Papiere eintragen zu können.
In meinen Papieren findet sich u.a. eine geänderte Fahrzeughöhe auf 1360mm und
das bei einer Tiefelegung mittels Eibach Federn ( vorne 40mm - hinten 30mm ).
Gruß Uwe