09.11.2006, 15:32
Zitat:Zitat:Öhm Uwe.... auf meinem e30 Cabrio waren 9x16 ET 15 AZEV drauf. Da wurde nix gebörtelt oder gezogen. Und die AZEV 9x16 ET15 dürften sich von den AEZ wohl kaum unterscheiden - Abmessungstechnisch - oder?!? Und AZEV hat bei 9x16 ET15 auch die Freigabe für e30. Nur das mal so am Rande.Hallo,
wer Spass dran hat, der kann ja mal einen Blick auf die Auflagen des Teilegutachtens
( Punkt 14 - 15 - 17 ) für die 9x16 AZEV Typ A werfen.
http://www.azev.de/pdf/BMW/bmwe30_a901610_a901615.pdf
Gruß Uwe
Öhm.... Auflagen?!?
Ich habe in meinem Leben sicherlich schon über 100 Alufelgen montiert.
Die Auflagen treten in Kraft, WENN es nötig ist, diese zu "machen".
Felgen passen drauf - oder man muss nacharbeiten. Passen die
Felgen ohne Nacharbeiten drauf, muss man deswegen die Auflagen
nicht machen.
Meine Alufelgen hatten in der ABE immer die reinsten Horrorauflagen.
Mussten aber dann letztendlich nicht gemacht werden, weil einfach
genug Luft da war.
Und nochmals - die 9x16 AZEV mit ET 15 waren auf meinem Cabrio
drauf und da war gar nichts gemacht.
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."