17.01.2005, 16:50
@Jimmy: Foto? Er sieht genauso aus wie der 316 oder der 318i. Gegeben hat's den 315 nur für einige Exportmärkte (meines Wissens Italien, Frankreich, Griechenland) in entsprechend geringer Auflage; einige Dutzend Exemplare haben sich seinerzeit auch nach Deutschland "verirrt".
Was das 07er angeht: Ist vom Grundsatz her als Wechselkennzeichen für Sammler gedacht, die mehrere alte (mindestens 20 Jahre) Autos haben. Allerdings ist die Nutzung des roten Kennzeichens eingeschränkt. Benuutzt werden darf es nur zur Teilnahme an Oldieveranstaltungen, für Diagnose-/ Wartungs- und Erhaltungsfahrten sowie auf dem Weg von und zur Werkstatt und für Überführungsfahrten. Fahrtenbuch ist Pflicht, AU entfällt, TÜV und sonstige Randbedingungen (gilt insbesondere auch für's Mindestalter des Fahrzeugs) je nach Zulassungsstelle sehr unterschiedlich. Wichtig am Rande: Das Auto ist stillgelegt, wenn die rote Nummer dran ist, d.h. der Brief verfällt nach 1 1/2 Jahren, danach kannste Dir dann natürlich eine neue ZB ausstellen lassen, wenn Du den Wagen wieder zulassen möchtest. Und weil der Wagen stillgelegt ist, darf er (Ausnahme: Während der Teilnahme an Oldieveranstaltungen) nicht im öffentlichen Verkehrsraum angestellt werden.
Was das 07er angeht: Ist vom Grundsatz her als Wechselkennzeichen für Sammler gedacht, die mehrere alte (mindestens 20 Jahre) Autos haben. Allerdings ist die Nutzung des roten Kennzeichens eingeschränkt. Benuutzt werden darf es nur zur Teilnahme an Oldieveranstaltungen, für Diagnose-/ Wartungs- und Erhaltungsfahrten sowie auf dem Weg von und zur Werkstatt und für Überführungsfahrten. Fahrtenbuch ist Pflicht, AU entfällt, TÜV und sonstige Randbedingungen (gilt insbesondere auch für's Mindestalter des Fahrzeugs) je nach Zulassungsstelle sehr unterschiedlich. Wichtig am Rande: Das Auto ist stillgelegt, wenn die rote Nummer dran ist, d.h. der Brief verfällt nach 1 1/2 Jahren, danach kannste Dir dann natürlich eine neue ZB ausstellen lassen, wenn Du den Wagen wieder zulassen möchtest. Und weil der Wagen stillgelegt ist, darf er (Ausnahme: Während der Teilnahme an Oldieveranstaltungen) nicht im öffentlichen Verkehrsraum angestellt werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)