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beim Kauf eines E30 hereingefallen
#30
Gar so schlimm ist es bestimmt auch nicht. Aber so lange man es weder mit einem Laien zu tun hat, dem man auch nicht in den Kopf gucken kann, ist auf der Schiene "er hätte es aber wissen können" bestimmt nichts zu holen.

Übrigens: Der Wagen ist bereits seit zwei Monaten in Deinem Besitz. Wäre ich der Verkäufer, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, Du hättest ihn zwischenzeitlich sauer gefahren (wenn man's geschickt anstellt, ist so eine Nockenwelle in Nullkommanix hinüber - schlechtes Öl, vielleicht auch noch zu wenig davon und hohe Drehzahlen bei kaltem Motor reichen) ... wann hast Du den Verkäufer denn erstmals mit dem Mangel konfrontiert? Und mit welchem Ergebnis?

Lies den Kaufvertrag mal gründlich durch - vielleicht findet sich ja eine Abweichung zwischen Vertrag und Fahrzeug. Anders gesagt: Vielleicht fehlt ja eine zugesicherte Eigenschaft? Über diese Schiene ließe sich eher etwas machen. Wenn z.B. das im Kaufvetrag erwähnte ABS fehlt (ist mir mal passiert) lässt sich sicherlich etwas machen. Oder vielleicht hat der Wagen einen Unfallschaden, der nicht (oder unkorrekt) im Kaufvertrag aufgeführt ist? Da könnte ein guter Anwalt vielleicht etwas machen. Ohne anwaltliche Hilfe wird da eh' nichts draus und da drehen wir uns wieder im Kreis: das kostet Geld und für das Geld kriegste den Wagen auch wieder flott.

Eilt das mit der Reparatur eigentlich?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: beim Kauf eines E30 hereingefallen - von Ralf - 21.11.2006, 15:07



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