27.11.2006, 18:08
Hallo,
da gab's doch mal was im Bezug auf Internetseiten zur Hausaufgabenhilfe, glaub ich. Da konnte man sich einlocken und erhielt hinterher eine Mordsrechnung. Dagegen wurde gerichtlich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass man beim EINLOCKEN eine Meldung erhalten muss, aus der klar und deutlich die Kosten hervorgehen. Wenn nicht, ist die Rechnung ungültig.
Deshalb Verbraucherzentrale.
Weiß jemand näheres?
Servus
Manfred
da gab's doch mal was im Bezug auf Internetseiten zur Hausaufgabenhilfe, glaub ich. Da konnte man sich einlocken und erhielt hinterher eine Mordsrechnung. Dagegen wurde gerichtlich vorgegangen mit dem Ergebnis, dass man beim EINLOCKEN eine Meldung erhalten muss, aus der klar und deutlich die Kosten hervorgehen. Wenn nicht, ist die Rechnung ungültig.
Deshalb Verbraucherzentrale.
Weiß jemand näheres?
Servus
Manfred