13.12.2006, 17:11
Kleiner Nachtrag: Oldtimer-Fahrzeuge sind nach derzeitiger gesetzeslage alle Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Daß die Zahl der mindestens 30-jährigen Fahrzeuge mit dem Stand vom 1.1.2006 angefragt wurde, liegt daran, daß dem Kraftfahrt-Bundesamt keine neueren Zahlen vorliegen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)