03.01.2007, 13:06
Hallo,
1. Entschuldigt, ich habe bei meinem letsten Beitrag einige Fehler drinne, das Bier war aber auch lecker...
2. Hm, zu dem Fall: Wenn er zu den 9 Leuten gehöhrt, hat er, selbst wenn alle immer den gleichen Anteil zahlen müssen, IMMER das Nachsehen!
Mal als Beispiel: Bei dem großem Haus mit 8 Wohnungen muss das Dach neu, kostet dies sehr sehr viel, der einfachheithalber 90.000€. Jeder muss nun 10.000€ aufbringen.
Nun geht bei dem Kleinen Haus das Dach kaputt, das kostet 18.000€, jeder muss 2.000€ bezahlen.
Naja, seltsam das ganze. Meine Idee: das ganze einfach trennen. Der verwaltungsaufwandt dürfte kaum größer sein. Die Kosten auch nicht, denn bei dem großen Haus wird es durch relativ viele Leute geteilt und bei dem kleinen sind die Kosten sowiso nicht so hoch.
Oder alle bezahlen bei jedem...
Achja, ich studiere Jura, aber erst im 3ten Semester. Von so speziellen Dingen habe ich nicht wirklich Ahnung, aber ich sage euch, es gibt viele kuriose Urteile...
Aber wenn der Ausgang immer so klar wäre und mit einem durchschnittlichem Rechtsempfinden zu klären wäre, würde ich wohl, wenn ich das Studium denn schaffe, einen Job bekommen.
MFG
Christian
Ps.: 1. Wenn ihr beim Schwarzfahren erwischt werdet und die 40€ dabei habt, bezahlen und NICHT die Adresse angeben, egal was passiert. Dazu müsst ihr glaubhaft euren Vorsatz zum Schwarzfahren abstreiten... Also z.B. mist, ich habe meine Karte verloren... Gerade im Bahnhof hatte ich sie doch noch... komisch... oder sowas.
Wenn ihr das nicht macht und 3 male erwischt werdet, seid ihr Vorbestraft. Professionelle Schwarzfahrer sind aber nie Vorbestraft, weil die immer 40€ dabei haben und den Vorsatz abstreiten. Dann handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit. Ist es nur soeine, besteht kein Anlass und keine rechtliche Grundlage die Adresse zu fordern. Wenn man nicht zahlen kann, sieht das anders aus, da gibts dann ja einen Grund. Die Polizei nimmt die Adressen ebenfalls nicht auf, weil es für sie nur überflüssige Verwaltungsarbeit gibt. Wenn also die Kontrolleure damit drohen die Polizei zu rufen, können sie das ruhig machen, solange ihr bezahlt, dürfen die von euch nix anderes wollen.
2. In Bremen darf jeder einmal einen Ladendiebstahl begehen, ohne irgendwelche Folgen, wenn er noch nicht Vorbestraft ist etc. . (Aber diese Angabe ist ohne Gewähr... aber so ist es, die Gerichte können sich darum nicht mehr kümmern, daher wird bei Ersttätern nur eine Strafe verlangt und dann alles fallengelassen, so wie bei Ackermann, nur in klein.) Dies versucht der Einzelhandel aus verständlichen Gründen natürlich zu verdecken, mit Schildern wie : Jeder Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht usw...)
1. Entschuldigt, ich habe bei meinem letsten Beitrag einige Fehler drinne, das Bier war aber auch lecker...
2. Hm, zu dem Fall: Wenn er zu den 9 Leuten gehöhrt, hat er, selbst wenn alle immer den gleichen Anteil zahlen müssen, IMMER das Nachsehen!
Mal als Beispiel: Bei dem großem Haus mit 8 Wohnungen muss das Dach neu, kostet dies sehr sehr viel, der einfachheithalber 90.000€. Jeder muss nun 10.000€ aufbringen.
Nun geht bei dem Kleinen Haus das Dach kaputt, das kostet 18.000€, jeder muss 2.000€ bezahlen.
Naja, seltsam das ganze. Meine Idee: das ganze einfach trennen. Der verwaltungsaufwandt dürfte kaum größer sein. Die Kosten auch nicht, denn bei dem großen Haus wird es durch relativ viele Leute geteilt und bei dem kleinen sind die Kosten sowiso nicht so hoch.
Oder alle bezahlen bei jedem...
Achja, ich studiere Jura, aber erst im 3ten Semester. Von so speziellen Dingen habe ich nicht wirklich Ahnung, aber ich sage euch, es gibt viele kuriose Urteile...
Aber wenn der Ausgang immer so klar wäre und mit einem durchschnittlichem Rechtsempfinden zu klären wäre, würde ich wohl, wenn ich das Studium denn schaffe, einen Job bekommen.
MFG
Christian
Ps.: 1. Wenn ihr beim Schwarzfahren erwischt werdet und die 40€ dabei habt, bezahlen und NICHT die Adresse angeben, egal was passiert. Dazu müsst ihr glaubhaft euren Vorsatz zum Schwarzfahren abstreiten... Also z.B. mist, ich habe meine Karte verloren... Gerade im Bahnhof hatte ich sie doch noch... komisch... oder sowas.
Wenn ihr das nicht macht und 3 male erwischt werdet, seid ihr Vorbestraft. Professionelle Schwarzfahrer sind aber nie Vorbestraft, weil die immer 40€ dabei haben und den Vorsatz abstreiten. Dann handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit. Ist es nur soeine, besteht kein Anlass und keine rechtliche Grundlage die Adresse zu fordern. Wenn man nicht zahlen kann, sieht das anders aus, da gibts dann ja einen Grund. Die Polizei nimmt die Adressen ebenfalls nicht auf, weil es für sie nur überflüssige Verwaltungsarbeit gibt. Wenn also die Kontrolleure damit drohen die Polizei zu rufen, können sie das ruhig machen, solange ihr bezahlt, dürfen die von euch nix anderes wollen.
2. In Bremen darf jeder einmal einen Ladendiebstahl begehen, ohne irgendwelche Folgen, wenn er noch nicht Vorbestraft ist etc. . (Aber diese Angabe ist ohne Gewähr... aber so ist es, die Gerichte können sich darum nicht mehr kümmern, daher wird bei Ersttätern nur eine Strafe verlangt und dann alles fallengelassen, so wie bei Ackermann, nur in klein.) Dies versucht der Einzelhandel aus verständlichen Gründen natürlich zu verdecken, mit Schildern wie : Jeder Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht usw...)