03.01.2007, 18:41
Zitat:Und WAS wollte das Amt mit WELCHER Begründung?
Das Amt begründete die Enteignung damit, daß es sich um Lagerung von Müll handelte. Das Ganze spielte sich im Dezember 1993, also noch lange vooor der Altautoverordnung, ab.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.