08.01.2007, 11:14
Zitat:Also, laut Landratsamt Reutlingen wird eine Autonummer genau so lange reserviert, wie die Frist gilt für ein Benötigtes Vollgutachten und zwar 7 Jahre. Finde ich eine kluge EntscheidungHallo,
anfangs war tatsächlich die Rede davon, das Kennzeichen nach einem halben Jahr verfallen und
hoffentlich gilt die 7 Jahre Regelung für alle Bundesländer, damit auch nach längeren Abmeldezeiten
die mühsam erworbenen Wunschkennzeichen erhalten bleiben.
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