13.01.2007, 14:09
Zitat:Wie kann man so blöde sein? In einem Artikel öffentlich zuzugeben, daß man gegen die Auflagen des H-Kennzeichens verstößt ...
Jetzt interessiert mich der Artikel aber auch. Bisher ging ich davon aus, dass der Gebrauch eines "H-Autos" im Alltagsbetrieb statthaft ist, solange der Wagen im Originalzustand bleibt und sich im Bereich einer "vernünftigen" Zustandsnote (weiß nicht, wo genau zwischen 2 und 3 die Grenze ist) bewegt.
Dass ein "07-Auto" kein Alltagsfahrzeug sein darf ist mir schon klar.
Grübelgrübelgrübel....
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