13.01.2007, 14:48
Zitat:Zitat:Mit anderen Worten: Man darf ausnahmsweise mit einem H-Kennzeichen-Auto zur Arbeit fahren, zum Postamt oder zum Metzger. Aber halt nicht regelmäßig. Und schon gar nicht immer.Aber wer will mir denn nachweisen, dass ich nicht regelkonform handle? Ich muss doch für ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen kein Fahrtenbuch führen, oder?
Stimmt schon - aber man sollte dann auch nicht im Zeitungsinterview herausplappern, dass man.....weißdu?
Aber es soll ja auch Repräsentanten der Automobilindustrie geben, die sich bspw. mal bei der Zulassungsstelle verplappern....
Feinstaub aus Leidenschaft