13.01.2007, 16:10
Also in allzu intensive Diskussionen sollte man da sicherlich nicht eintreten. Zweifelsohne ist bereits das Herzeigen und präsent-halten klassischer Fahrzeuge eine Form der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Weshalb es ja auch durchaus zulässig ist, das Auto gelegentlich für Alltagsfahrten zu benutzen. Aber halt nicht ausschließlich, da braucht man auch wirklich nicht lange zu diskutieren, das ist eindeutigst geregelt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)