23.01.2007, 11:57
Zitat:Zum TÜV mußt du natürlich nur,wenn du auch damit fährst....Falsch! Gilt nicht mehr. Selbst wenn Du das Motorrad auf einem Hänger transportierst, muß es gültigen TÜV haben (hat schon Knöllchen für genau diesen Verstoß gegeben). Beim Abmelden gilt dasselbe: Viele Städte verpassen Dir ein nettes Knöllchen, wenn Du ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV abmeldest. Den Vogel abgeschossen (richtig teuer + etliche Pünktchen) hat ein Motorraadfahrer aus Bayern, der seine Maschine generalüberholen wollte. Das Projekt ist dann ins Stocken geraten, irgendwann wurde die komplett zerlegte Maschine in Kartons verpackt und eingelagert und nach gut 10 Jahren dachte er, es sei vielleicht doch an der Zeit, das gute Teil abzumelden. Das war ein teurer Spaß!
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)