Zitat:Willkommen im Irrenhaus Deutschland.
Wieso? Das war grundsätzlich schon immer so. Allerdings war die Finanznot noch nie so groß, daß man sich die Blöße gegeben hat, solche Forderungen zu erheben und notfalls gerichtlich beizutreiben. Der Motorradfahrer, der bei der Abmeldung ein Knöllchen über reichlich 10 Jahre überzogenen TÜV bekommen hat (eigentlich hätte er eine Ehrenurkunde bekommen müssen, schließlich hat er über 10 Jahre für ein nicht mehr existentes Fahrzeug Steuern bezahlt), war einfach zu ordentlich. Hätte er in den 10 Jahren den Fahrzeugschein verloren, hätte niemand etwas vom aabgelaufenen TÜV gemerkt. Merke: Wer unordentlich ist, spart sich manchmal Flensburg-Punkte.
Und ohne gültigen TÜV darf ein Fahrzeug nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen. Ob auf eigener Achse oder auf einem Hänger, das ist anscheinend egal. Übrigens: Nirgends steht geschrieben, daß ein Fahrzeug, das auf einem Hänger transportiert wird, ein Nummernschilder haben muss ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)