24.01.2007, 13:40
Als Selbständiger ist das zum Glück jetzt meine Sache, wie ich meinen Internetkonsum und die zu erledigende Arbeit auf die Reihe kriege aber als Arbeitnehmer wäre ich vorsichtig.
Die Internetnutzung wird bei fast allen Firmen automatisch über den Proxy-Server aufgezeichnet und es ist daher für den Chef ein offenes Buch, in dem er sehen kann, was für Webseiten der Arbeitnehmer so alles aufruft ...wer jetzt meint, über Anonymisierungssoftware seinem Chef eins auszuwischen, der sei absolut gewarnt, da eine eigenmächtige Softwareinstallation zum Zwecke der Umgehung der Arbeitgeberüberwachungsmöglichkeiten einen schweren Verstoß gegen die Einzelarbeitsvertrags Verpflichtungen darstellt, der einem im Ernstfall auch ohne Abmahnung den job kosten kann.
Ganz generell gilt:
Gibt es keinerlei Regelungen zum privaten Telefon und Internetgebrauch in der Firma: im geringen Umfang zur Arbeitszeit dürfte es keine Problem geben, wenn der Arbeitgeber meint, es stört ihn, dann muss er erst einmal Abmahnen ... etwas anderes gilt, wenn Internetseiten mit sittenwidrigen, pornographischen oder aber strafbaren Inhalten (Kinderpornographie, Nazi Kram etc. ) angesehen wird, da muss man als Arbeitnehmer dann mit einer fristlosen Kündigung rechnen ....
wenn ein Verbot der privaten Internetnutzung besteht, dann besser ganz konsequent die Finger weg am Arbeitsplatz ! Man kann nur schwer auszirkeln, wann die private Internetnutzung nur abmahnungswürdig ist oder schon zur Kündigung ausreicht.
Gruß
Martin
Die Internetnutzung wird bei fast allen Firmen automatisch über den Proxy-Server aufgezeichnet und es ist daher für den Chef ein offenes Buch, in dem er sehen kann, was für Webseiten der Arbeitnehmer so alles aufruft ...wer jetzt meint, über Anonymisierungssoftware seinem Chef eins auszuwischen, der sei absolut gewarnt, da eine eigenmächtige Softwareinstallation zum Zwecke der Umgehung der Arbeitgeberüberwachungsmöglichkeiten einen schweren Verstoß gegen die Einzelarbeitsvertrags Verpflichtungen darstellt, der einem im Ernstfall auch ohne Abmahnung den job kosten kann.
Ganz generell gilt:
Gibt es keinerlei Regelungen zum privaten Telefon und Internetgebrauch in der Firma: im geringen Umfang zur Arbeitszeit dürfte es keine Problem geben, wenn der Arbeitgeber meint, es stört ihn, dann muss er erst einmal Abmahnen ... etwas anderes gilt, wenn Internetseiten mit sittenwidrigen, pornographischen oder aber strafbaren Inhalten (Kinderpornographie, Nazi Kram etc. ) angesehen wird, da muss man als Arbeitnehmer dann mit einer fristlosen Kündigung rechnen ....
wenn ein Verbot der privaten Internetnutzung besteht, dann besser ganz konsequent die Finger weg am Arbeitsplatz ! Man kann nur schwer auszirkeln, wann die private Internetnutzung nur abmahnungswürdig ist oder schon zur Kündigung ausreicht.
Gruß
Martin