05.02.2007, 09:25
2008 gilt (der Kommunalwahl wegen) nur für München. Das Gesetz tritt am 1.3. in Kraft und die ersten Gemeinden müssen wider Willen ab dem 1.7. Fahrverbote verhängen, wenn sich an übergeordneter Stelle nichts tut.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)