13.02.2005, 18:03
Zitat:wie sieht das denn im Fall eines Unfalls mit dem 07-Kennzeichen aus?
Ganz normal: Die Versicherung zahlt an den Geschädigten. Wenn der Unfall bei einer "Schwarzfahrt" passiert ist, kann die Versicherung allerdings bis zu 10.000 € wegen der vorliegenden Obliegenheitsverletzung beim Verursacher geltend machen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)