15.02.2005, 19:07
Hallo Christian,
ich kenne diese Probleme auch nur aus Erzählungen. Erst mal selber den
Gutachter seines Vertrauens beauftragen ist auf jeden Fall sinnvoll. Die
gegnerische Versicherung kann wohl auf einem Gegengutachten bestehen
aber das passiert wohl nur, wenn beim eigenen Gutachten zu offensichtlich
"geschönt" wurde.
Bei älteren Autos die nicht mehr in der Schwackeliste stehen, gibt es das
Problem mit dem Wagenwert. Dieser Wert muß natürlich höher sein als
der Schaden. Ist er das nicht, hast du einen Totalschaden und schon setzt
die gegnerische Versicherung einen hohen Restwert fest. Diesen Restwert
muß der Autohändler berappen, der das Auto bei dir abholt. Den Vorschlag
macht die Versicherung nämlich sofort. Der Autohändler bezahlt den völlig
überzogenen Restwert und die Versicherung nur noch die Differenz zum
ermittelten Wagenwert.
Wenn du den Wagen allerdings behalten willst, so bekommst du nur den
Differenzbetrag von der Versicherung ausbezahlt. Mit diesem Betrag kann
der Wagen aber nicht repariert werden. Um auch den Restwert von der
gegnerischen Versicherung zu bekommen, muß es sich wohl nachweislich
um einen seltenen oder rar gewordenen Wagen handeln, der nicht mal so
eben zu ersetzten ist.
Wie gesagt, kenne ich das auch nur aus Erzählungen und hoffentlich habe
ich nicht zu viel Unsinn verbreitet. Auf jeden Fall sollte man für seinen E21
oder E30 alle paar Jahre ein Classic Data Gutachten erstellen lassen. So
etwas kann im Falle eines Diebstahls oder unverschuldeten Unfalls wirklich
hilfreich sein.
Gruß Uwe
ich kenne diese Probleme auch nur aus Erzählungen. Erst mal selber den
Gutachter seines Vertrauens beauftragen ist auf jeden Fall sinnvoll. Die
gegnerische Versicherung kann wohl auf einem Gegengutachten bestehen
aber das passiert wohl nur, wenn beim eigenen Gutachten zu offensichtlich
"geschönt" wurde.
Bei älteren Autos die nicht mehr in der Schwackeliste stehen, gibt es das
Problem mit dem Wagenwert. Dieser Wert muß natürlich höher sein als
der Schaden. Ist er das nicht, hast du einen Totalschaden und schon setzt
die gegnerische Versicherung einen hohen Restwert fest. Diesen Restwert
muß der Autohändler berappen, der das Auto bei dir abholt. Den Vorschlag
macht die Versicherung nämlich sofort. Der Autohändler bezahlt den völlig
überzogenen Restwert und die Versicherung nur noch die Differenz zum
ermittelten Wagenwert.
Wenn du den Wagen allerdings behalten willst, so bekommst du nur den
Differenzbetrag von der Versicherung ausbezahlt. Mit diesem Betrag kann
der Wagen aber nicht repariert werden. Um auch den Restwert von der
gegnerischen Versicherung zu bekommen, muß es sich wohl nachweislich
um einen seltenen oder rar gewordenen Wagen handeln, der nicht mal so
eben zu ersetzten ist.
Wie gesagt, kenne ich das auch nur aus Erzählungen und hoffentlich habe
ich nicht zu viel Unsinn verbreitet. Auf jeden Fall sollte man für seinen E21
oder E30 alle paar Jahre ein Classic Data Gutachten erstellen lassen. So
etwas kann im Falle eines Diebstahls oder unverschuldeten Unfalls wirklich
hilfreich sein.
Gruß Uwe