15.02.2005, 20:53
Kleine Anmerkung: Ein Totalschaden liegt erst dann vor, wenn die Reparaturkosten des Zeitwert des Wagens deutlich übersteigen. Es waren mal 30% über dem Zeitwert. Und ein Totalschaden ist auch keine soooo schlechte Sache, weil man dann Anspruch auf 2 Wochen Nutzungsausfall-Entschädigung hat. Da kommt auch einiges zusammen, was sich in die Reparatur stecken lässt. Wenn der Wagen nach der Reparatur wieder in gutem Zustand ist, lass' präventiv von einem spezialisierten Oldie-Gutachter ein Wertgutachten anfertigen (Kurzgutachten kosten ca. 90 EUR), damit Du im Eventualfall etwas in der Hand hast.
Auf jeden Fall würde ich mir an Deiner Stelle schleunigst einen guten Anwalt nehmen, damit "Waffengleichheit" zwischen Dir und der gegnerischen Versicherung hergestellt ist. Außer bei Bagatellschäden muß die gegnerische Versicherung Deinen Anwalt bezahlen, wenn Dich keine Schuld trifft.
Auf jeden Fall würde ich mir an Deiner Stelle schleunigst einen guten Anwalt nehmen, damit "Waffengleichheit" zwischen Dir und der gegnerischen Versicherung hergestellt ist. Außer bei Bagatellschäden muß die gegnerische Versicherung Deinen Anwalt bezahlen, wenn Dich keine Schuld trifft.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)