10.03.2007, 14:27
Nein, eine KLR-Nachrüstung ist nur bei Werkskat-Fahrzeugen möglich; Deiner hat einen nachgerüsteten Katalysator, dafür gibt's kein Prüfgutachten. Theoretisch kann ein wagemutiger TÜV-Prüfer seinen Ermessensspielraum ausnutzen und Dir das trotzdem eintragen, es soll sogar schonmal geklappt haben, aber offiziell geht das nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)