08.04.2007, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2007, 22:06 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ingo,
bei den Young- und Oldtimerversicherungen dienen die sogenannten Kurzbewertungen und
Wertgutachten hauptsächlich dazu, den aktuellen Zustand und den damit verbundenen Wert
eines Fahrzeugs zu ermitteln, denn das Ergebnis dieser Einschätzungen bildet die Ausgangsbasis
zur Berechnung von Teilkasko- b.z.w. Vollkaskobeiträgen und natürlich auch der Haftpflichtprämie.
Im Falle eines Unfalls werden anhand eines aktuellen Gutachtens die Reparaturkosten, der Wieder-
beschafffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs und natürlich auch der Restwert des verunfallten
Wagens ermittelt. Bei einer solchen Konstellation spielen Jahre zurückliegende Kurzbewertungen
und Wertgutachten eher eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt. Interessant sind derartige
Nachweise und Dokumentationen im Falle eines Totalverlustes, sprich Diebstahl.
Gruß Uwe
bei den Young- und Oldtimerversicherungen dienen die sogenannten Kurzbewertungen und
Wertgutachten hauptsächlich dazu, den aktuellen Zustand und den damit verbundenen Wert
eines Fahrzeugs zu ermitteln, denn das Ergebnis dieser Einschätzungen bildet die Ausgangsbasis
zur Berechnung von Teilkasko- b.z.w. Vollkaskobeiträgen und natürlich auch der Haftpflichtprämie.
Im Falle eines Unfalls werden anhand eines aktuellen Gutachtens die Reparaturkosten, der Wieder-
beschafffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs und natürlich auch der Restwert des verunfallten
Wagens ermittelt. Bei einer solchen Konstellation spielen Jahre zurückliegende Kurzbewertungen
und Wertgutachten eher eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt. Interessant sind derartige
Nachweise und Dokumentationen im Falle eines Totalverlustes, sprich Diebstahl.
Gruß Uwe