06.08.2009, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2009, 14:26 von Holgi 02 E30.)
(06.08.2009, 13:54)Tobi schrieb:Zitat:Aufnahmeantrag ausfüllen - unterschreiben - an´s Cluboffice senden!
Früher (!) musste man mal Bilder des Fahrzeugs mitschicken - ich bezweifle, dass solch ein Wagen aufgenommen worden wäre. Aber das wird ja jetzt wieder zum Religions-Fred, befürchte ich...
Dann halte ich mal die erste Predigt:
1. Nehmen wir MENSCHEN auf, nicht WAGEN...
2. Kann gemäß der Satzung, § 3 "Mitgliedschaft", (1), "jeder Mitglied werden, der bereit ist den Vereinszielen zu folgen und sich für diese einzusetzen".
Das bedeutet ja nicht, dass man "nebenher" nicht noch ein nach persönlichem Geschmack "veredeltes" Gefährt der Baureihen E21 / E30 sein eigen nennen darf...
3. Sagt die Satzung, § 3 "Mitgliedschaft", (2), ausdrücklich: "Der Besitz eines Automobils aus den genannten Baureihen ist nicht erforderlich."
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass für das Erlangen einer Mitgliedschaft das Einsenden irgendwelcher Fahrzeugbilder keinesfalls Bedingung sein kann, da ja das Vorhandensein eines Fahrzeuges gar nicht notwendig ist...
Wobei ein "nicht den Clubstatuten entsprechendes" Fahrzeug wohl wie "kein Fahrzeug" gesehen werden kann...
In diesem Sinne: FRIEDE SEI MIT EUCH!
AMEN!
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)