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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?"
#1
Wie einige von Euch mitbekommen haben, wurde meiner alten Dame im Dezember 2006 der 86er 318i/4 mittelschwer onduliert (an Blechteilen waren noch wiederverwendbar: Schiebedachdeckel, Kofferraumdeckel, Tankdeckel und Frontschürze - der Rest war breit!): Ein 40 to.-Kieslaster mit Doppellenkachse "klopfte an die Fahrertür" und "versuchte auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen."

Daß meine alte Dame damals ein paar Tage unter Schock stand und einige Monate ziemlich gefrustet, ich stinkesauer war, und mir diese Nummer rund zweieinhalb Tausend Euro Verlust eingebracht hat, sei nur am Rande erwähnt.

Der Unfallgegner, ein polnischer, in Deutschland lebender und arbeitender LKW-Fahrer stritt nicht nur den gesamten Unfallverlauf, sondern auch die örtlichen Gegebenheiten und den Schaden komplett ab. Ich durfte monatelang Beweise liefern, "bis der Arzt kam...!"

Das ging soweit, daß die erste Zeit sogar mein Anwalt (ich war Halter des Fahrzeuges) meinen Ausführungen nicht glauben wollte. Es zog siich monatelang das schriftliche Verfahren hin, bis das Gericht endlich eine mündliche Verhandlung ansetzte.

Es wurden Zeugen seitens des Beklagten aufgeführt, die vor Gericht buchstäblich auseinander genommen werden konnten. Es wurden Aussagen vor Gericht gemacht, die einem die Haare zu Berge stehen ließen. Es wurde gelogen, daß sich die Balken bogen...

Ich legte stichhaltige Beweise vor, denen generell widersprochen wurden: Ich hatte rund 24 Stunden nach dem Unfall die Örtlichkeiten rundumfotografiert und mit Hinweisen gekennzeichnet. Allein vom Unfallort - einem privatem Parkplatz - rund 30 Fotos! Selbst diese Fotos wurden seitens des Beklagten angezweifelt!

Das ging in der Verhandlung soweit, daß der Vorsitzende einen Unfallgutachter beauftragte, den Unfallverlauf zu dokumentieren. Plötzlich war der LKW des Unfallgegners nach Rußland verkauft! Ich bekam auch keine Untersützung seitens des Straßenverkehrsamtes oder meines Anwaltes, um zu recherchieren, wo der LKW abgeblieben sei - den Verkauf nach Rußland glaubte ich nicht!

Es wurde ein vergleichbarer LKW kurzerhand gefunden...!

Als hätte mir jemand geflüstert, ich sollte die kaltverformte Karosse noch nicht verschrotten lassen, hatte ich das Wrack monatelang aufgehoben. zum meinem Glück! Denn nun sollte das Wrack durch einen Sachverständigen begutachtet werden, um den Unfallverlauf zu dokumentieren.

Schließlich und letztendlich stellte das Gericht mit Hilfe dieses Gutachtens den Unfallverlauf fest und sprach mir Recht zu - nach monatelangem, nervenaufreibendem Kampf, in dem ich manchmal schon das Rechtsbewußtsein verloren glaubte!



Und nun komme ich zu meinen Fragen:

- Was kostet so ein Unfallgutachten, der den Unfallverlauf dokumentiert?

- Durch Zufall erfuhr ich heute von dem gegnerischen Anwalt, daß im Nachhinein gegen den LKW-Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde und dieser wegen Prozeßbetrug verurteilt wurde. Die Höhe der Starfe weiß ich leider nicht. Wie schwerwiegend ist eine Verurteilung wegen Prozeßbetruges? Was ist da abgelaufen?

- Hat dies versicherungstechnische Konsequenzen für den LKW-Fahrer gehabt?

- Hat dies strafrechtliche Konsequenzen gehabt?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?" - von Lutz - 11.03.2010, 23:33



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