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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?"
#5
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Der Gesetzgeber sieht als Strafmaß, je nach Schwere und Umständen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren vor. Wie sich die Umstände der Tat und die Schwere der Tat dem Gericht dargestellt haben, das weiss nur das Gericht ...
Zu "Du böser Bube Du!" kann man hierzulande noch nicht verurteilt werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?" - von Ralf - 12.03.2010, 20:14



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