15.11.2010, 00:23
Das geht aber nur, wenn man in häuslicher Gemeinschaft mit dem Fahrzeugleihgeber gelebt hat und (ganz wichtig), wenn man den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt. Wenn ich Thorben richtig verstanden habe, möchte er aber selbst einen Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt bekommen, ohne dass er demhenigen, der ihm den Wagen Familienintern geliehen hat, diesen Schadenfreiheitsrabatt wegzunehmen. Das klingt für mich recht aussichtslos.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)