25.08.2005, 21:49
Zitat: Wer sich nach obigen Vorbild ein "passendes" Auto bastelt und dieses irgendwann mal als "echt" verkauft macht sich übrigens darüber hinaus der arglistigen Täuschung schuldig und muss das Gerät (auch nach Jahren noch) ggf. zurücknehmen.Wieso v-e-r-k-a-u-f-e-n?!? Wenn mn so viel Mühe in sein Auto gesteckt hat, will man es doch nicht wieder verkaufen! Und wenn doch: Wenn man's dem Käufer mitteilt, ist's keine arglistige Täuschung!
Genau wie mit dem Tacho. Jetzt soll das Verändern des Tachostandes ebenfalls als Urkundenfälschung behandelt werden. Warum nur? Wenn ich an meinem Eigentum einen neuen Kilometerstand einstelle, z.B. nach einer Komplettrestaurierung wieder auf "0" stelle, dann geht das nur mich was an. "Mein Tacho gehört mir!" Wenn man das beim Verkauf angibt, kann von arglistiger Täuschung keine Rede mehr sein. Aber diese permanente Überreglementierung seitens des Gesetzgebers ist halt typisch deutsch ...
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