06.07.2011, 00:42
Die 40 EUR zahlst Du für den technischen Akt der (rechtlich ungepüften) Reservierung einer Domain, aber damit erwirbst Du ja nicht das Nutzungsrecht an einem fremden Markennamen. Man kann das Problem umschiffen, indem es nach dem "BMW" so weitergeht, dass das Absenderverhältnis klar ist. Beispiel: www.bmw-club-hintertupfingen.de - da ist klar, wer's ist. Wenn aber der Domainname für den unbefangenen Betrachter so (miß-)verstanden werden kann, dass er in Zusammenhang mit der BMW AG steht, ist das ein Problem.
Dasselbe gilt für's Logo - wenn es von der Gestaltung her z.B. mit einem Händler- oder Clublogo verwechselt werden kann, könnte sich die Rechtsabteilung dafür interessieren.
Dasselbe gilt für's Logo - wenn es von der Gestaltung her z.B. mit einem Händler- oder Clublogo verwechselt werden kann, könnte sich die Rechtsabteilung dafür interessieren.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)