08.11.2011, 23:49
Grundsätzlich können Kaskoschäden nicht nach Gutachten abgerechnet werden.
Das größere Problem ist jedoch, dass die allermeisten Kaskoversicherungen nur Glasbruch versichern. Und das ist wörtlich gemeint. Die allerwenigsten Kasko-Versicherer zahlen für defekte Cabrioscheiben aus Kunststoff. Zurich und ADAC beispielsweise versichern Kunststoffscheiben nicht, die OCC tut's. Übrigens: Kleine Steinschläge in der Windschutzscheibe ohne Selbstbehalt auf Kosten der Kaskoversicherung reparieren lassen, geht bei Zurich und ADAC nicht, nur bei der OCC wird die Reparatur ohne Selbstbehalt übernommen.
Das größere Problem ist jedoch, dass die allermeisten Kaskoversicherungen nur Glasbruch versichern. Und das ist wörtlich gemeint. Die allerwenigsten Kasko-Versicherer zahlen für defekte Cabrioscheiben aus Kunststoff. Zurich und ADAC beispielsweise versichern Kunststoffscheiben nicht, die OCC tut's. Übrigens: Kleine Steinschläge in der Windschutzscheibe ohne Selbstbehalt auf Kosten der Kaskoversicherung reparieren lassen, geht bei Zurich und ADAC nicht, nur bei der OCC wird die Reparatur ohne Selbstbehalt übernommen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)