10.11.2011, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2011, 22:51 von klettenkrauts.)
Hallo zusammen,
wie gesagt, muss man da zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden. Kasko ist ein rein privatrechtlicher Vertrag und die Anspruchs- und Regulierungsgrundlage sind (vereinfacht ausgedrückt) die Versicherungsbedingungen. Unklarheiten in den Bedingungen gehen vor Gericht i.d.R. zu Lasten desjenigen, der sie verbrochen hat, sprich, zu Lasten des Versicherers
Die Ansprüche des Geschädigten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht ergeben sich aus gesetzlicher Grundlage (BGB und Pflichtversicherungsgesetz) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung zur näheren Auslegung.
Das Ganze ist recht kompliziert und gerade bei Kasko, da hat Ralf recht, hilft nur die genaue Lektüre der Bedingungen.
Gelebte Praxis ist auch, dass i.d.R. mit sehr günstigen Prämien auch eine rigide Regulierungspraxis einhergeht. Was auch sonst ...
Viele Grüße
Tom
wie gesagt, muss man da zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden. Kasko ist ein rein privatrechtlicher Vertrag und die Anspruchs- und Regulierungsgrundlage sind (vereinfacht ausgedrückt) die Versicherungsbedingungen. Unklarheiten in den Bedingungen gehen vor Gericht i.d.R. zu Lasten desjenigen, der sie verbrochen hat, sprich, zu Lasten des Versicherers
Die Ansprüche des Geschädigten in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht ergeben sich aus gesetzlicher Grundlage (BGB und Pflichtversicherungsgesetz) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung zur näheren Auslegung.
Das Ganze ist recht kompliziert und gerade bei Kasko, da hat Ralf recht, hilft nur die genaue Lektüre der Bedingungen.
Gelebte Praxis ist auch, dass i.d.R. mit sehr günstigen Prämien auch eine rigide Regulierungspraxis einhergeht. Was auch sonst ...
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot