21.02.2012, 19:12
(21.02.2012, 15:10)punkrentner schrieb: Und sollten Sie eine gewerbliche Fahrt geplant haben, muss ich noch kontrollieren, ob Ihr Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber besitzt.
Das ist übrigens eine üble Falle - haben Zugfahrzeug und Anhänger in Summe ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3500 Kilo, braucht man einen Fahrtenschreiber, wenn es ein gewerblicher Transport ist. Und das ist bereits dann gegeben, wenn man für einen Bekannten, der gewerbetreibender ist, aus purer Freundlichkeit mit dessen Hänger dessen Auto irgendwo abholt. Kostet dann 250 - 500 EUR + Punkte.
Liegt das Fahrtziel weniger als 50 km vom Betriebssitz entfernt und ist man kein Fuhrunternehmer, braucht man allerdings keinen Fahrtenschreiber ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)