21.02.2012, 20:16
Es geht sogar noch ein Stück komplizierter.
Nimmt eine Privatperson ein Fahrzeug und Anhänger von einem Gewerbetreibenden und tranportiert damit privat ein Fahrzeug, so ist kein Fahrtenschreiber erforderlich.
Nimmt eine Privatperson ein Fahrzeug und Anhänger von einem Gewerbetreibenden und tranportiert damit privat ein Fahrzeug, so ist kein Fahrtenschreiber erforderlich.