29.04.2012, 23:30
Das ist das Problem mit den Kurzgutachten. Sie dienen letztendlich nur um einen Wert für die Versicherung festzulegen. Je höher der "festgestellte" Wert, um so höher die Versicherungsprämie und trotzdem freut sich jeder von uns...
Dennoch, da dieser Wert ja letztendlich für die Versicherung ermittelt wird, sollten Die sich schon daran halten, so ist zumindest mein Wunschdenken.
So gesehen sollten zumindest die EUR 8.000,00 durchsetzbar sein. Ich hoffe Dein Anwalt ist Spezialist für Versicherungsangelgenheiten und Verkehrsrecht.
Liebe Gertie,
lass den Kopf nicht hängen! Saublöde Geschichte und zudem sehr ärgerlich. Eigentlich unverständlich. Leider kann ich Dir da nicht zu helfen.
Ich hoffe es kommt eine annehmbare Lösung für EUch raus.
Liebe Grüße
Markus
Dennoch, da dieser Wert ja letztendlich für die Versicherung ermittelt wird, sollten Die sich schon daran halten, so ist zumindest mein Wunschdenken.
So gesehen sollten zumindest die EUR 8.000,00 durchsetzbar sein. Ich hoffe Dein Anwalt ist Spezialist für Versicherungsangelgenheiten und Verkehrsrecht.
Liebe Gertie,
lass den Kopf nicht hängen! Saublöde Geschichte und zudem sehr ärgerlich. Eigentlich unverständlich. Leider kann ich Dir da nicht zu helfen.
Ich hoffe es kommt eine annehmbare Lösung für EUch raus.
Liebe Grüße
Markus