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Düsseldorf zieht nach: TC4 für 50TE
#8
Aber wer wird denn ...
Der Händler hat schließlich ein so schönes Vertrauenssiegel.

Ich hab' mal die "Norm", auf die sich das bezieht, runtergeladen und bin beeindruckt. Der Händler schaut das Auto selbst vor dem Verkauf durch und kreuzt selbst eine Checkliste ab (wow!). Ein Gebrauchtwagengutachten durch eine unabhängige Organisation gibts gegen Aufpreis (wow!) auch. Eine wertlose Garantieversicherung auf fast-nix gibt's auch dabei (oder gegen Aufpreis gibts logischerweise auch mehr), die "Mobilitätsgarantie" ist der Kracher - im Gegensatz zu dem, was üblicherweise Mobilitätsgarantie genannt wird, gibt's keine Pannenhilfe, kein Anschleppen - wenn der Brocken in den ersten 4 Wochen zusammenbricht (und das so derb, dass er nicht mehr aus eigener Kraft fährt), darf man ihn auf eigene Kosten zum Händler schaffen, und von dem bekommt man (maximal für 3 Tage) einen fahrbaren Untersatz geliehen. Wow!
Mindestens 12 Monate TÜV hat der Wagen, und wenn die Inspektion seit ewig übezogen ist, gibt's nicht etwa eine frische Inspektion nach Herstellervorschrift, sondern einen Ölwechsel und eine "Durchsicht", was immer das sein mag.
Als besonderen Service darf man sogar nach dem Kauf auf eigene Kosten die Dienstleistungen der Werkstatt des Händlers oder einer von ihm empfohlenen Werkstatt in Anspruch nehmen. Und eine parteiische Schiedsstelle im Streitfall in Anspruch nehmen. Ich bin restlos beeindruckt...
Zitat:Die Norm GW 2002-9 (Verbrauchsgüterkauf)
7 Regeln, damit Verbraucher beim BVfK-Händler mit "Sicherheit" kaufen.

1. FAHRZEUGCHECK
Jedes an private Käufer ausgelieferte Fahrzeug wird zuvor ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine entsprechende Checkliste bei.

2. GEWÄHRLEISTUNG
Es gilt eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten. Im Auszeichnungspreis enthalten ist bei garantiefähigen Fahrzeugen (s. Garantiebedingungen Ihres BVfK-Händlers) zudem ab Auslieferung
eine 6-Monats-Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die in der Regel gegen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann. Voraussetzung für die Garantieverlängerung sind ebenfalls die Garantiebedingungen des Garantiegebers.

3. MOBILITÄT
Für die ersten 4 Wochen nach Kauf gewähren wir Mobilitätsgarantie: Während der Dauer von Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung bis zur Dauer von drei Tagen kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

4. WARTUNG , HAUPTUNTERSUCHUNG
Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzten 12 Monate geschehen und dies nicht den Herstellervorgaben und -empfehlungen entgegensteht, erhält Ihr Fahrzeug vor Übergabe eine Durchsicht mit Ölwechsel. Die letzte HU/AU- Abnahme liegt nicht länger, als 12 Monate zurück.

5. SERVICE
Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. Durch unsere eigene, bzw. uns angeschlossene Fachwerkstatt können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kostengünstig und kompetent in Anspruch nehmen: Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.), Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen u. Fahrzeugpflege.

6. GUTACHTEN
Gerne veranlassen wir auf Wunsch für den Kunden von einem unabhängigen Sachverständigen ein kostengünstiges kaufbegleitendes Gutachten (DEKRA-Siegel o.ä.) über den Fahrzeugzustand anfertigen zu lassen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Mängel offenbar, kann der Käufer Nachbesserung verlangen oder ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

7. SCHIEDSSTELLEN
Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an die Schiedsstelle (schiedsstelle@bvfk.de ) des BVfK wenden. Hier finden Verbraucher kompetente und kostenlose Hilfe.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Düsseldorf zieht nach: TC4 für 50TE - von Ralf - 13.10.2012, 12:48



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