21.12.2012, 17:24
Hallo Leute,
so habe nun mit dem TÜV-Prüfer bzgl. der Federn gesprochen...
Die Regelung ist ganz klar so dass die Federn ein Gutachten aus dem Baujahr des Fahrzeugs + 10 Jahre haben muss,sprich Fahrzeug Baujahr 1980 Gutachtendatum 1990,Funktioniert...
Der Grund für diese Zugabe von 10 Jahren ist das es damals fast ausschließlich gutachterliche Stellungnahmen gab aber keine Gutachten nach §19.3.
Da wurde im Beispiel von H&R Federn, siehe Gutachten, Prüfungsdatum 1988/2002, die 1988 erstellte Gutachterliche Stellungnahme im Jahr 2002 in ein Teilegutachten nach §19.3 umgewandelt. Ausschlaggebend ist hierbei aber das Datum der ersten Prüfung,also 1988,somit für die H-Abnahme zulässig.
Das verhält sich so bei jeder Eintragung bei H-Kennzeichen, oder man hat seinen eigenen Prüfer,der mal beide Augen zudrückt...
Gruß
Dennis
so habe nun mit dem TÜV-Prüfer bzgl. der Federn gesprochen...
Die Regelung ist ganz klar so dass die Federn ein Gutachten aus dem Baujahr des Fahrzeugs + 10 Jahre haben muss,sprich Fahrzeug Baujahr 1980 Gutachtendatum 1990,Funktioniert...
Der Grund für diese Zugabe von 10 Jahren ist das es damals fast ausschließlich gutachterliche Stellungnahmen gab aber keine Gutachten nach §19.3.
Da wurde im Beispiel von H&R Federn, siehe Gutachten, Prüfungsdatum 1988/2002, die 1988 erstellte Gutachterliche Stellungnahme im Jahr 2002 in ein Teilegutachten nach §19.3 umgewandelt. Ausschlaggebend ist hierbei aber das Datum der ersten Prüfung,also 1988,somit für die H-Abnahme zulässig.
Das verhält sich so bei jeder Eintragung bei H-Kennzeichen, oder man hat seinen eigenen Prüfer,der mal beide Augen zudrückt...
Gruß
Dennis