04.04.2014, 14:28
Dann wäre es von Interesse, wenn man wüsste, weshalb die Anlagen "ohne TÜV" sind. (Stichwort: Geräuschentwicklung).
Für das H-Kennzeichen muss die Anlage aussehen wie eine originale oder eine damals (d.h. bis 10 Jahre nach Erstzulassung) angebotene Auspuffanlage.
Die Nachweispflicht, dass sie so aussieht, wie sie muss, hast Du. (z.B. mit Fotos einer Alpina-Anlage, wenn der Prüfer nicht weiss, wie die damals ausgesehen haben.)
Für das H-Kennzeichen muss die Anlage aussehen wie eine originale oder eine damals (d.h. bis 10 Jahre nach Erstzulassung) angebotene Auspuffanlage.
Die Nachweispflicht, dass sie so aussieht, wie sie muss, hast Du. (z.B. mit Fotos einer Alpina-Anlage, wenn der Prüfer nicht weiss, wie die damals ausgesehen haben.)
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)