18.12.2016, 21:02
Auszug aus den AGBs:
Bei Beschädigungen muss in jedem Falle noch in Anwesenheit des Paketzustellers mit ihm ein Schadensbericht ausgefüllt werden! Der Kunde ist verpflichtet, danach an einer Verwertungslösung für das schadhafte Buch mitzuwirken, beispielsweise, das beschädigte Buch bei Ebay in seinem Namen zu versteigern. Erst danach kann Ersatz folgen.
Quelle: http://www.edition-weiss-blau.de/herausg...W-Buch.htm
Grüße - Manfred