08.07.2017, 08:41
(07.07.2017, 21:53)Ralf schrieb: Ja und nein. Mal ganz im Ernst: Priorität 1 hat die Neuwagenproduktion, Priorität 2 die Werksniederlassungen, Priorität 3 die Vertragshändler und wenn dann noch was übrig ist, werden freie Werkstätten bedient. Das ist überall so.
Wieso hast Du nicht das naheliegendste gemacht und einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragt, statt diese undankbare Arbeit Deiner Vertragswerkstatt (die im Gegensatz zum Anwalt kein Geld dafür bekommt) zu überlassen? Kostet Dich doch nichts ...
Den Schaden habe ich ja an die Werkstatt abgetreten.
Und bei einer klaren Rechtslage einen Anwalt einzuschalten, hätte gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.
Eine Antwort von der Kundendienstabteilung werde ich noch abwarten.
Falsche Antwort = Anwältin.