03.01.2021, 14:16
"Je nach EZ Deines Wagens fehlen die Sicherheitsgurte hinten nicht. Sie gehörten nämlich bis einschließlich Modelljahr 1979 zur aufpreispflichtigen Sonderausstattung. Erst seit Modelljahr 1980 sind sie Teil der Serienausstattung."
Hallo,
ab wann sie beim e21 Serienmäßig waren weiß ich nicht aber sie waren gesetzliche Vorschrift bei allen ab dem 1.5.1979 neuzugelassenen Fahrzeugen.
Haldenfahrzeuge mussten dann nachgerüstet werden, es galt die EZ, nicht das Baudatum.
In der Regel waren die Hersteller bzw. Autohäuser so pfiffig schon einige Zeit vorher ihre Fahrzeuge entspr. zu bestellen da diese Vorschrift rechtzeitig bekannt gegeben wurde.
Der Unterschied war nur, den Aufpreis zu kassieren (vor dem Stichtag) oder nicht.
Anfangs reichten noch Beckengurte hinten, Tante Gugel nennt für 3 Punktgurte den 1.1.1988 als Stichtag, kann sein dass das stimmt.
Gruß, Pit
Hallo,
ab wann sie beim e21 Serienmäßig waren weiß ich nicht aber sie waren gesetzliche Vorschrift bei allen ab dem 1.5.1979 neuzugelassenen Fahrzeugen.
Haldenfahrzeuge mussten dann nachgerüstet werden, es galt die EZ, nicht das Baudatum.
In der Regel waren die Hersteller bzw. Autohäuser so pfiffig schon einige Zeit vorher ihre Fahrzeuge entspr. zu bestellen da diese Vorschrift rechtzeitig bekannt gegeben wurde.
Der Unterschied war nur, den Aufpreis zu kassieren (vor dem Stichtag) oder nicht.
Anfangs reichten noch Beckengurte hinten, Tante Gugel nennt für 3 Punktgurte den 1.1.1988 als Stichtag, kann sein dass das stimmt.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy: