24.02.2022, 10:10
wie die Bestimmungen in der Schweiz aussehen, ist mir auch nicht bekannt.
Ich habe im Rahmen der H-Abnahme mit dem Prüfer im Vorfeld gesprochen und er hat mir während der Abnahme das neu verbaute Bilstein B12 eingetragen. Für den Vorgänger der Federn gab es bereits damals Gutachten, auf welches das jetzige Gutachten aufbaut, somit kein Problem, zumal die Dämpfer ja in D nicht eingetragen werden.
Die Federn und Dämpfer waren ziemlich platt, daher ein Aufwasch und alles neu, inkl. Domlager.
Ich habe im Rahmen der H-Abnahme mit dem Prüfer im Vorfeld gesprochen und er hat mir während der Abnahme das neu verbaute Bilstein B12 eingetragen. Für den Vorgänger der Federn gab es bereits damals Gutachten, auf welches das jetzige Gutachten aufbaut, somit kein Problem, zumal die Dämpfer ja in D nicht eingetragen werden.
Die Federn und Dämpfer waren ziemlich platt, daher ein Aufwasch und alles neu, inkl. Domlager.
viele Grüße,
Frank
mein Baur Heinrich zählt keine Schäfchen ;-)
Frank
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