06.03.2022, 15:53
Hoi Milos
Es ist aus meiner Sicht unbedingt sinnvoll, vor der Fahrwerksmodifizierung mit den MFK-Experten zu sprechen, was sie gewillt sind zu akzeptieren und was nicht.
Und: Belege und ABE's vom verbauten zeitgenössischen Zubehör mitnehmen.
Zum Beispiel wollte man für den Veteraneneintrag ursprünglich die 7x15 BBS Kreuzspeichen (viel zeitgenössischer und originaler geht es kaum) auf meinem 325e nicht eintragen, da diese nicht im entsprechenden Typenschein des 325e aufgeführt wären. Ansonsten müsse ich Werksprospekte, Bilder, etc. beibringen, die belegen, dass diese Ende 1986 für das Fahrzeug zugelassen waren...
Sehr vieles, was in in Deutschland ein H-Kennzeichen erhält, wäre bei uns in der Schweiz völlig aussichtslos.
Sehr wichtig für die Erteilung eines Veteraneneintrags sind daher immer Betriebserlaubnisse/ABE's die eindeutig belegen, dass das beabsichtigte Fahrwerk, die Felgen (nicht irgendein späteres Derivat) auch tatsächlich im bewilligungsfähigen Zeitraum angeboten und verbaut wurde. Daher gäbe ich z.B. Maxilite Alpina-Kopien definitiv keine Chance bei der MFK.
Das gleiche gilt für Tieferlegungsfedern, wenn diese eine ABE-Erteilung aus der Zeit um die Ende 90er Jahre haben, würde ich gleich auf den Einbau verzichten und lieber auf die originalen M-Technik Federn zurückgreifen. Mit Bilstein B4 solltest Du allerdings keine Probleme haben.
Viele Grüsse
Arnd
Es ist aus meiner Sicht unbedingt sinnvoll, vor der Fahrwerksmodifizierung mit den MFK-Experten zu sprechen, was sie gewillt sind zu akzeptieren und was nicht.
Und: Belege und ABE's vom verbauten zeitgenössischen Zubehör mitnehmen.
Zum Beispiel wollte man für den Veteraneneintrag ursprünglich die 7x15 BBS Kreuzspeichen (viel zeitgenössischer und originaler geht es kaum) auf meinem 325e nicht eintragen, da diese nicht im entsprechenden Typenschein des 325e aufgeführt wären. Ansonsten müsse ich Werksprospekte, Bilder, etc. beibringen, die belegen, dass diese Ende 1986 für das Fahrzeug zugelassen waren...
Sehr vieles, was in in Deutschland ein H-Kennzeichen erhält, wäre bei uns in der Schweiz völlig aussichtslos.
Sehr wichtig für die Erteilung eines Veteraneneintrags sind daher immer Betriebserlaubnisse/ABE's die eindeutig belegen, dass das beabsichtigte Fahrwerk, die Felgen (nicht irgendein späteres Derivat) auch tatsächlich im bewilligungsfähigen Zeitraum angeboten und verbaut wurde. Daher gäbe ich z.B. Maxilite Alpina-Kopien definitiv keine Chance bei der MFK.
Das gleiche gilt für Tieferlegungsfedern, wenn diese eine ABE-Erteilung aus der Zeit um die Ende 90er Jahre haben, würde ich gleich auf den Einbau verzichten und lieber auf die originalen M-Technik Federn zurückgreifen. Mit Bilstein B4 solltest Du allerdings keine Probleme haben.
Viele Grüsse
Arnd