31.12.2006, 20:07
Zitat:Definitiv unzulässig, da hat entweder jemand beim TÜV tief geschlafen oder sehr ausgiebig von seinem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht.
@ Ralf : Wo kein Kläger, da kein Richter . . . *schulterzuck*
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.