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18.09.2007, 21:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2007, 21:33 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
wenn jemand aus dem Verwandtenkreis aus Altersgründen demnächst nicht mehr aktiv
am Verkehrsgeschehen teilnehmen möchte und somit den Schadensfreiheitsrabatt nicht
mehr benötigt, wie gelange ich in den Besitz dieser niedrigen Prozente?!
Gruß Uwe
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Also ich kann es nur mit einem leider nicht mehr unter uns weilenden sagen.
Als mein Schwiegervater verstarb und mir den Familienbaur vererbte, reichte eine Kopie der letzten Versicherungsrechnung und einer weiteren Kopie seine Personalausweises. bei der Überschreibung wurden 10 % aufgeschlagen.
nicht jeder Bau(e)r will wirklich auf den Acker
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Das kommt auf die Versicherung an, was die genau wollen .... meistens gibt es da ein Abtretungserklärungsformular und dann gehen die Prozente soweit über, wie man sie selbst theoretisch vom Alter her erreichen könnte (für Mitzwanziger ist daher nicht möglich, Opas 30%er abzustauben ...)
Gruß
Martin
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*martin recht geb*
unserer versicherungsfuzzi gab seinerzeit auch nur an blutsverwandte die prozente weiter. also schied der schwager schonmal aus. und der nachbar von schräg gegenüber auch
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Zitat:*martin recht geb*
unserer versicherungsfuzzi gab seinerzeit auch nur an blutsverwandte die prozente weiter. also schied der schwager schonmal aus. und der nachbar von schräg gegenüber auch
Eben. Und wenn dann der Rabatt vom Nicht-Blutsverwandten kommt, dann könnte man die 10% auch akzeptieren...
Feinstaub aus Leidenschaft
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Bedenke aber, wenn der zu Übertragende noch nicht so alt ist wie die Prozente erfahren wurde, wird er so eingestuft als würde er es erfahren haben können.
Zu Deutsch, wenn Papa dem Sohne seinen 40% Vertrag überschreibt und dieser erst 25 Jahre alt ist, wird er mit SF 7 eingestuft.
40 Prozent Rabatt futsch!
Gruß Markus
Wo andere aufgeben, fangen wir erst an