01.03.2007, 23:38
Meine Nachricht an SWR 2:
In der Nachrichtensendung auf SWR 2 heute um 18:00 Uhr wurde zur Feinstaub-Verordnung viel Richtiges gesagt. Die Kernaussage aber war falsch!
Durch die Fahrverbote in Stuttgart können niemals 20 % Feinstaub-Emissionen eingespart werden.
Hier eine kleine Rechnung nach dem UMEG-Gutachten des Regierungspräsidiums - Stuttgart:
Feinstaub-Anteil Verkehr im Mittel: 47,5 %
davon Abgase: 35 %,
ergibt einen Gesamtanteil der Abgase aller Kfz an der gesamten Feinstaub-Produktion von: 16,6 %
Anteil hiervon wiederum
Diesel ca. 77 %
Benziner 23 %, das ergibt einen Gesamtanteil der Abgase von Benzinern am Feinstaub von (habe ich richtig gerechnet?): 3,8 %
Von diesen Benzinern werden nun ca. 25 % verboten.
Das ergibt rechnerisch eine Feinstaub-Reduktion um sagenhafte 0,95 %
Bis jetzt gilt bei allen staatlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Im Fall Feinstaub-Fahrverbot ist dieses Gebot sträflich verletzt.
Quelle: Link zum RP-Stuttgart: http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/me...index.html
Über eine bessere Recherche und eine Berichtigung bei nächster Gelegenheit wären alle Oldtimer-Fahrer sehr glücklich.
Mehr Info unter: http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
In der Nachrichtensendung auf SWR 2 heute um 18:00 Uhr wurde zur Feinstaub-Verordnung viel Richtiges gesagt. Die Kernaussage aber war falsch!
Durch die Fahrverbote in Stuttgart können niemals 20 % Feinstaub-Emissionen eingespart werden.
Hier eine kleine Rechnung nach dem UMEG-Gutachten des Regierungspräsidiums - Stuttgart:
Feinstaub-Anteil Verkehr im Mittel: 47,5 %
davon Abgase: 35 %,
ergibt einen Gesamtanteil der Abgase aller Kfz an der gesamten Feinstaub-Produktion von: 16,6 %
Anteil hiervon wiederum
Diesel ca. 77 %
Benziner 23 %, das ergibt einen Gesamtanteil der Abgase von Benzinern am Feinstaub von (habe ich richtig gerechnet?): 3,8 %
Von diesen Benzinern werden nun ca. 25 % verboten.
Das ergibt rechnerisch eine Feinstaub-Reduktion um sagenhafte 0,95 %
Bis jetzt gilt bei allen staatlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Im Fall Feinstaub-Fahrverbot ist dieses Gebot sträflich verletzt.
Quelle: Link zum RP-Stuttgart: http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/me...index.html
Über eine bessere Recherche und eine Berichtigung bei nächster Gelegenheit wären alle Oldtimer-Fahrer sehr glücklich.
Mehr Info unter: http://www.kulturgut-mobilitaet.de/