Hallo Thorsten,
ich denke auch, dass ein Verkauf nicht zielführend ist, und Dich die "Angebote" die kommen nur ärgern, und von Deinem sicher berechtigten Wunsch ein gutes Stück entfernt sein dürften. Ich denke: besser einlagern, dann nach zwei , drei Jahren wieder aktivieren und Freude haben. Irgendwann sind die Akkus mal nicht so gut geladen, und man lässt das Hobby etwas mehr ruhen, und hat andere Prioritäten. Schliesslich frisst das Auto kein Brot. Und wenn es Dir an Platz mangelt, bring ihn zu mir, hier kann er trocken, in einer Halle das ein oder andere Jahr verbringen, bis es wieder juckt. Und nachweislich ist nebenbei die Rendite von Fahrzeugen erhaltenswerter Art mit ca. 7% seit Jahren konstant und somit sicher kein Geld vernichtet, im Gegenteil, die Zeit spielt Dir da wirtschaftlich nur zu. Und einen neuen §21 muss man mittlerweile auch erst am Ende des sechsten Stilllegungsjahres / ab dem siebten machen. Also, abmelden, einmoten, behalten, oder benutzen, aber nicht verhökern. Das geht genau einmal! Da können Dir ne Menge Leute ein Lied von Singen... Und nenebei, war das nicht euer Hochzeitsauto? Ich käme in Teufels Küche den veräußern zu wollen, und zwar von der Regierung
Also, denk nochmal nach!
ich denke auch, dass ein Verkauf nicht zielführend ist, und Dich die "Angebote" die kommen nur ärgern, und von Deinem sicher berechtigten Wunsch ein gutes Stück entfernt sein dürften. Ich denke: besser einlagern, dann nach zwei , drei Jahren wieder aktivieren und Freude haben. Irgendwann sind die Akkus mal nicht so gut geladen, und man lässt das Hobby etwas mehr ruhen, und hat andere Prioritäten. Schliesslich frisst das Auto kein Brot. Und wenn es Dir an Platz mangelt, bring ihn zu mir, hier kann er trocken, in einer Halle das ein oder andere Jahr verbringen, bis es wieder juckt. Und nachweislich ist nebenbei die Rendite von Fahrzeugen erhaltenswerter Art mit ca. 7% seit Jahren konstant und somit sicher kein Geld vernichtet, im Gegenteil, die Zeit spielt Dir da wirtschaftlich nur zu. Und einen neuen §21 muss man mittlerweile auch erst am Ende des sechsten Stilllegungsjahres / ab dem siebten machen. Also, abmelden, einmoten, behalten, oder benutzen, aber nicht verhökern. Das geht genau einmal! Da können Dir ne Menge Leute ein Lied von Singen... Und nenebei, war das nicht euer Hochzeitsauto? Ich käme in Teufels Küche den veräußern zu wollen, und zwar von der Regierung
Also, denk nochmal nach!
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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