18.05.2010, 11:59
(18.05.2010, 11:41)Zausels_Kerl schrieb: Ein Mentor hat mir mal gesagt: "Du darfst die Leute ruhig mal über den Tisch ziehen, aber immer längs, niemals quer!"Um genau zu sein: Bei der Benennung von Mängeln sollte man immer ehrlich sein. Egal, ob man das Auto über eine anonyme Internetbörse einem wildfremden Menschen andreht oder im erweiterten Freundeskreis verkauft.
Völlig egal ob der Wagen nun 700 Euro oder 1500 Euro kostet, die Beschreibung und die Benennung von Mängeln sollte einigermaßen ehrlich sein.
Das gilt aber auch für die Erwartungshaltung, und da traue ich dem TÜV (oder der DEKRA oder der GTÜ) schon ein Wenig an Sachkunde zu, die machen schließlich den ganzen Tag nichts anderes. Ein Bremsbelag mit 4 mm Restbelagstärke schreit in meinen Augen "erneuere mich". Damit bist Du aber so weit von der vom Hersteller vorgegebenen Mindestbelagstärke weg (bis zu der der Betrieb sicher und ohne Einschränkungen möglich ist), daß es durchaus noch für eine fünfstellige Kilometerzahl reicht. Und ich habe noch nie eine Hauptuntersuchung ohne Bremsprüfung auf dem Rollenprüfstand und Sichtprüfung von Scheiben und Belägen erlebt. Bei einem Auto mit frischem TÜV und egringem Preis würde ich Beläge erwarten, die mindestens 1 mm über Verschleißgrenze sind, Scheiben, die noch mindestens 2/10mm über Verschleißgrenze sind und das auf dem Prüfstand sauber bremst, nicht mehr.
(18.05.2010, 11:41)Zausels_Kerl schrieb: Wenn der Wagen so desolat ist, wie es in Biggys Post dargestellt wird und der Verkauf wissentlich mit derartigen Mängeln stattgefunden hat, dann finde ich das auch nicht ok.
Allerdings kann ich dann auch nicht ganz nachvollziehen, weshalb man ein Auto in diesem Zustand dem Verkäufer abnimmt (man hätte das gute Stück auch beim Verkäufer stehen lassen können), damit nach Hause fährt (man hätte auch schnurstracks umkehren können, als es anfing zu wummern und zu schlagen), anschließend alles repariert (man hätte es auch so lassen können, nein, in diesem Fall sogar so lassen müssen) und sich erst dann und auch obendrein noch öffentlich beschwert, wenn die Mängel ausgemerzt sind, kein Rückschluß mehr auf den Zustand vor der Reparatur möglich ist und der Verkäufer (der sich möglicherweise auch nur auf das fachmännische (Fehl?) Urteil des TÜV-Prüfers verlassen hat und das Auto in bester Absicht und in Unkenntnis eventueller Mängel verkauft hat) keine Möglichkeit mehr hat, das Problem aus der Welt zu schaffen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)