(15.11.2010, 00:23)Ralf schrieb: Das geht aber nur, wenn man in häuslicher Gemeinschaft mit dem Fahrzeugleihgeber gelebt hat und (ganz wichtig), wenn man den Schadenfreiheitsrabatt übernimmt.
Die häusliche Gemeinschaft ist nicht notwendig. Der Enkel, der nicht unbedingt beim Opa wohnt, der seinen Rabatt abtritt, bekommt diesen auf jeden Fall angerechnet (natürlich nur die Jahre, die der Enkel selbst hätte "erwirtschaften" können).
Gruß
Martin