20.04.2011, 01:04
(20.04.2011, 00:53)Ralf schrieb:(20.04.2011, 00:27)max320 schrieb: Eigentlich sollte ich vor meinem Präses ja Respekt haben... aber jetzt ist schluss mit lustig, immerhin reden wir hier von einer werksneuen Rohkarosse (Deine Worte!).Als ein BMW-Mitarbeiter beim Versuch, M-NN 2002 anzumelden, dasselbe behauptet hat, endete das mit dem Verlust der Fahrgestellnummer. Bist Du Dir wirklich sicher, dass das eine neue Karosserie ist?
Ralf, wenn ich heute Nacht schon wieder nicht schlafen kann...

Ich schick Dir die Rechnung über Schlaftabletten und die Rechnung von meinem Selenklempner.

Der Unterschie zu NM ist ja, dass ich eine alte Karosse mit Fahrgestellnummer habe und es kein Neuaufbau ohne altes Auto ist. Somit gilt die neue Rohkarosse als Ersatzteil in dem die Fahrgestellnummer eingeschlagen und vom TÜV begrenzt werden darf. Den amtlichen Wisch hierzu habe ich mir übrigens heute beim Straßenverkehrsamt erkämpft. Somit sehe ich keine Parallelen zu MN 2002. Wenn der Akt vollzogen ist mache ich 3 Kreuze und werde es hier im einzig wahren Forum auch kundtun.
