13.04.2011, 15:18
(13.04.2011, 12:46)Kai600 schrieb: Eine RSV braucht man da nicht, weil man als Geschädigter eines solchen Unfalls grundsätzlich Anspruch auf einen eigenen Anwalt hat, den die Versicherung des Schädigers bezahlt. Und der - idealerweise Fachanwalt für Verkehrsrecht, weil mit allen Besonderheiten in solchen Angelegenheiten vertraut - kümmert sich dann drum, dass der Geschädigte auch alles bekommt, was ihm zusteht.
Im eindeutigen Fall vom Tobi braucht man wohl keine RSV - wenns aber mal nur ein bisschen zwillerig wird und ne Teilschuld droht, ist so eine RSV schon ein echter Segen ... aber ich vergaß: In Deutschland haben ja immer nur die anderen Schuld und zwar mindestens zu 150% ...