(08.11.2011, 23:49)Ralf schrieb: Grundsätzlich können Kaskoschäden nicht nach Gutachten abgerechnet werden.Hallo Ralf,
...
aber sicher geht das. Das ist täglich gelebte Praxis, quer über diverse Versicherungen. Pferdefuss ( aber nachvollziehbar ) : der KV Wert wird nur netto beglichen, da die MwSt. durch die fehlende Rep. nicht anfällt. Genauso lässt sich nach KV abrechnen, egal ob TK,VK oder HP
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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