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Dringend!! Anhänger für KFZ -Transport gesucht
#1
Hallo zusammen ,
hätte mal eine Frage zum KFZ-Transport per Hänger ,
Ich darf bis zu 1700 KG ziehen . Das Auto wiegt 1250 KG .
Also dürfte der Transporter nur 450 KG wiegen .
Gibt es so etwas überhaupt ?
Die meisten die ich mir heute angeschaut/angefragt habe, wiegen alle mehr .
Wenn jemand einen in der Nähe von Oberhausen hat oder einen Verleiher kennt…her mit der Info.
Am besten noch heute oder morgen früh .
THX
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#2
Ich hatte das selbe Problem, da es kaum Anhänger in dieser Gewichtsklasse gibt. Deshalb sind viele Fahrten im Prinzip rechtlich nicht legitim. Da kann man höchstens nen nackten 316 oder Golf 2 rumkutschieren.

Lass doch den Wagen abholen. Wo musst du hin ?
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#3
(20.02.2012, 19:14)oli schrieb: Das Auto wiegt 1250 KG .

Off Topic: Ist da ein e30 Cab im Anflug?Fettes Grinsen
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#4
Ein paar Kg Überladung ist aber rechtlich möglich wenn ich mich entsinne.
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#5
Was steht in deinem Schein als max. Anhängelast ?
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#6
@Martin Fettes Grinsen nicht ganz . 2. Sitzplätze weniger

In den Papieren steht ANHÄNGERLAST 1700 KG gebremst 8% Steigung

12% 1400 KG und ungebremst 720 KG . Wobei ich noch nicht einmal weiß ,
worauf sich das gebremst und ungebremst bezieht .*kopf-vor-die-Wand-hau*


Richtung Odenwald .
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#7
KFZ-Anhänger sind gebremst (Auflaufbremse) , kleinere Anhänger sind ungebremst (nicht alle aber viele). Die haben halt dann nur eine starre Verbindung zur AHK hin.



Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
§42: Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Krafträdern, Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
Die Wiedergabe dieser Vorschrift erfolgt ohne Gewähr.
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#8
(20.02.2012, 20:33)oli schrieb: Wobei ich noch nicht einmal weiß ,
worauf sich das gebremst und ungebremst bezieht .*kopf-vor-die-Wand-hau*

Nun, darauf, ob der Anhänger über eine Bremsanlage verfügt oder nicht...

Autotransportanhänger verfügen i.d.R. über eine Auflaufbremse.

"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#9
Was holst du eigentlich ? Angemeldetes KFZ ? Z3 ?

Die meisten Anhänger haben 600-700 kg. Leider.
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#10
uuuuuuuuuuh ! Der Zetti rollt an !!!
Oli klär mich auf! Auch gerne per PN.

Apropos:
Wollen wir am Samstag zum Show and shine nicht im Konvoi fahren?
Ihr kommt doch hier vorbei.

Gruss
Thomas

Aktuell ohne E30
Schöner E24, E30 oder E21 mit Sechsender erwünscht
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#11
Hallo,

@ Oli, bin ja ganz gespannt, "atlantablau" ist noch weiter südlich zuhause, oder?

@ Thomas, wir (Thomas, Mario, Markus, der Dreier und ich) fahren die A1 nach Kölle, also nicht direkt durch Ratingen, oder?
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#12
Die A1 führt leider hier nicht vorbei.
Aber Oli müsste ja die A3 nach Köln nehmen........
Da könnte ich mich dranhängen.

Gruss
Thomas

Aktuell ohne E30
Schöner E24, E30 oder E21 mit Sechsender erwünscht
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#13
Hallo,


@ Peter Habe gerade 30 min. mit dem "Atlantablauen" telefoniert .Hört sich alles sehr gut an . Aber halt ein "falscher" Motor Motz. Rest gleich per PN Fettes Grinsen

@ Thomas Muss den Baur noch reaktivieren bis zum WE . Komme aber dann gerne bei dir rum .
Wenn es der Variant wird , trau ich mich nicht Haare zu Berge


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#14
1. Sollte das Auto fahrbereit sein, würde ich es ganz unkompliziert mit Kurzzeitkennzeichen überführen. Wird das Auto später auf Dich zugelassen, rechnet Dir Deine Versicherung die bezahlte Prämie auf die nächste Versicherungsrechnung an. Hier einfach mal Deinen Versicherungsagente befragen. Das ganze kostet dann lediglich die Amtsgebühren plus Kennzeichen: I.d.R. max. 30 €.

2. Sollte er nicht fahrbereit sein, dann würde ich das Fahrzeug per Spedition anliefern lassen. Als Beiladung mit Ablieferung bei Gelegenheit kostet sowas bundesweit zwischen 130 und 200 €. Einfacher gehts nicht.

3. Einen PKW Transportanhänger anzumieten ist heutzutage nicht mehr so einfach, denn ein gewissenhafter Vermieter wird vorab prüfen, ob Dein Zugfahrzeug, mit welchem Du den Hänger abholst, die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. In Deinem Falle ist das eben nicht der Fall. Meist wird das auch im Mietvertrag festgehalten, mit welchem Fahrzeug der Hänger abgeholt wurde und es bestehen oft Klauseln, das man den Hänger nur mit zulässigen Fahrzeugen bewegen darf.

Ich selbst wollte zum letzten Wochenende zwecks Überführung eines defekten Ford KA (Leergewicht: 925kg) einen PKW-Transportanhänger anmieten.

Frage des Vermieters: Was wollen sie mit dem Hänger machen?
Ich: Einen PKW transportieren. (*logisch* re*) Ich sehe auf Ihrer Website gerade: Sie haben auch kleinere Anhänger im Angebot! Ich möchte nur einen Kleinwagen transportieren. Mir würde als auch ein kleinerer Hänger genügen.
VM: Das Bild täuscht etwas. Wir haben nur die normalen Zweitonnen Versionen verfügbar. Was hat Ihr Zugfahrzeug an Anhängerlast?
Ich: 1.500 kg.
VM: Geht nicht. Unsere Hänger haben alle ein Leergewicht von 550-600kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2 Tonnen.
Ich: Reicht doch! Der Ford KA wiegt aber nur 800kg (*gelogen, ich weis*) Mein Auto darf 1.500 kg. ziehen. Minus 600kg (Anhänger) macht 900 kg. Würde doch ausreichen!
VM: Nein. Seit dem 1.9.2010 geht das nicht mehr. Änderung der Gesetzgebung. Wer einen Hänger mit zwei Tonnen Gesamtgewicht ziehen möchte, braucht ein Zugfahrzeug, welches eine Anhängelast von 2.000kg besitzt. Das Zugfahrzeug muss immer soviel ziehen können, wie ein Anhänger zulässiges Gesamtgewicht hat.
Konkret bedeutet das, das man mit einem Fahrzeug von 1.500kg Anhängelast mittlerweile nicht einmal mehr einen leeren Anhänger ziehen darf, wenn dieser ein zul. Gesamtgewicht von 2.000 kg hat. Ich kann Ihnen diesen Hänger also nur vermieten, wenn Sie ihn bei mir mit einem Fahrzeug abholen, welches mindestens eine Anhängelast von 2.000kg hat. Und sollten Sie eine gewerbliche Fahrt geplant haben, muss ich noch kontrollieren, ob Ihr Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber besitzt. Hat er das auch nicht, dann sagen sie mir besser nicht, das sie ihn gewerblich nutzen möchten, denn sonst kann ich Ihnen ebenfalls keinen Hänger vermieten.

VM: Wir haben aufgrund dieses Gesetzes in der Vermietung seitdem einen Rückgang von 40%.

Die Zeiten, in welchen man einfach mal einen defekten PKW per Anhänger von A nach B ziehen konnten, sind definitv vorbei.

Besser also:

+ Bahnticket kaufen
+ Kurzzeitkennzeichen besorgen
+ auf eigener Achse überführen.

Meist kostet diese Variante (vorallem, wenn es eine Strecke von mehr als 250 km ist) mehr, als ein Transport per LKW vor die eigene Haustüre, denn die deutsche Bahn langt bei den Einzelfahrtickets (vorallem, wenn man sie kurzfristig braucht) mittlerweile ordentlich zu.


"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#15
(21.02.2012, 15:10)punkrentner schrieb: Besser also:

+ Bahnticket kaufen
+ Kurzzeitkennzeichen besorgen
+ auf eigener Achse überführen.

Ich bin die letzten Male mit Händlernummer/Kurzzeitkennzeichen (und ein Mal mit frischer Batterie) unterm Arm per Mitfahrgelegenheit angereist. Kostet um die 5EUR/100km. Da die Fahrer meist nicht jedes Kuhdorf anfahren habe ich die letzten Kilometer per Bus+Bahn zurückgelegt oder mich vom Verkäufer abholen lassen.
Just my two cents.

sideburner

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#16
Habe mich auch für das KZK entschieden .
Danke aber lieber PR , für die ausführliche Schilderung .
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#17
Hallo,

Oli, im Klartext, Du hast Dich für den Wagen entschieden?

Klasse, finde ich gut!!!
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#18
einen Wagen....... einen Z3 ??????????????????????????
oder einen was? grassiert hier der roadster wahn?
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#19
(21.02.2012, 15:10)punkrentner schrieb: Und sollten Sie eine gewerbliche Fahrt geplant haben, muss ich noch kontrollieren, ob Ihr Zugfahrzeug einen Fahrtenschreiber besitzt.

Das ist übrigens eine üble Falle - haben Zugfahrzeug und Anhänger in Summe ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3500 Kilo, braucht man einen Fahrtenschreiber, wenn es ein gewerblicher Transport ist. Und das ist bereits dann gegeben, wenn man für einen Bekannten, der gewerbetreibender ist, aus purer Freundlichkeit mit dessen Hänger dessen Auto irgendwo abholt. Kostet dann 250 - 500 EUR + Punkte.
Liegt das Fahrtziel weniger als 50 km vom Betriebssitz entfernt und ist man kein Fuhrunternehmer, braucht man allerdings keinen Fahrtenschreiber ...

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#20
Es geht sogar noch ein Stück komplizierter.
Nimmt eine Privatperson ein Fahrzeug und Anhänger von einem Gewerbetreibenden und tranportiert damit privat ein Fahrzeug, so ist kein Fahrtenschreiber erforderlich.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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